Rechtsanwaltskanzlei
Anke Werner

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Anke Werner

Ihr Recht – in guten Händen

Vita

Seit über 25 Jahren bin ich als Rechtsanwältin selbststädig tätig.

Im Jahre 1958 wurde ich in Krefeld geboren. Nach dem Abitur habe ich zunächst eine Ausbildung zur Fremsprachenkorrespondentin für die Sprachen englisch und französisch an der Berlitz Spachenschule in Krefeld absolviert.

Im Jahre 1979 absolvierte ich die Ausbildung zur stattlich geprüften Fremdsprachensekretärin an der Industrie- und Handelskammer in Düsseldorf.

Bis 1980 war ich als Fremdsprachensekretärin für ein Chemie-Unternehmen in Kempen tätig.

1980 nahm ich dann mein Hochschulstudium an der Universität Heidelberg auf. Nach kurzem Einstieg beim Dolmetscherinstitut wechselte ich zur Juristerei.

Im Jahre 1986 legte ich nach zehn Semestern das erste juristische Staatsexamen ab. Das Referendariat leistete ich in der Folgezeit u.a. beim Landgericht Heidelberg und beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim ab.

Im Jahre 1989 legte ich das zweite juristische Staatsexamen ab.

Von 1989 bis 1993 war ich als Rechtsanwältin in der Kanzlei Johann Klingspor in Heidelberg tätig.

Anfang 1993 entschloss ich mich, eine Tätigkeit in den neuen Bundesländern aufzunehmen und war im Amt zur Regelung offener Vermögensfragen im Landkreis Uecker-Randow/Pasewalk in beratender Funktion beschäftigt. Schwerpunkt dieser Arbeit war die Bescheidung der Anträge auf Rückübertragung des zu DDR-Zeiten enteigneten Grundbesitzes. Gleichzeitig war ich für die Angestellten des öffentlichen Dienstes als Dozentin für öffentliches Recht beauftragt und beriet das Landratsamt in vielfältigen Rechtsfragen.

Seit Anfang 1997 führe ich meine eigene Kanzlei in Ludwigshafen-Mundenheim.

Familienrecht

Zum Familienrecht gehören im Wesentlichen alle privatrechtlichen Fragestellungen, die sich bei einer Eheschließung bzw. Ehescheidung ergeben: Entwurf von Eheverträgen und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Eheleuten; das Recht der Ehescheidung, Ausgleich von Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich); Hausrat; Elterliche Sorge/Umgangsrecht für die Kinder; Unterhaltsfragen und Zugewinnausgleich.

Immobilienrecht

Hierzu gehören im Wesentlichen die rechtlichen Fragen bei Kauf und Verkauf von Immobilien unter Privatleuten und auch deren öffentlich-rechtliche Belange (z.B. Grundbuchrecht). Hierhin gehört auch das Wohnungseigentumsrecht.

Straßenverkehrsrecht

Das Straßenverkehrsrecht betrifft im Wesentlichen Fragen der Haftung und des Schadensersatzes bei Verkehrsunfällen und das diesbezüglich geltende Recht der Ordnungswidrigkeiten (z.B. Das Vorgehen gegen Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung) und bei Straftaten im Straßenverkehr (wie z.B. „Fahrerflucht“ oder Straßenverkehrsgefährdung).

Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Rechtsfolgen, die beim Tod einer Person eintreten. Es sind hier die Fragen der Erbfolge zu beantworten (wie z.B.: Wer ist Erbe geworden? Welche Rechte hat der Erbe? Wer hat Pflichtteilsansprüche? Wie setze ich ein Testament auf? Was ist ein Erbvertrag?)

Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Vermieter und Mieter, womit in der Praxis meist Wohnungsmietrecht gemeint ist. Es sind hier die Fragen der Wirksamkeit und Rechtsfolge mietvertraglicher Klauseln zu behandeln. Häufige Problematik sind z.B. das Kündigungsrecht, die Mieterhöhung und die Nebenkosten.

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen 2 Parteien (oder mehreren), die sich schriftlich oder mündlich (meist gegenseitig) zu einer Leistung (oder einem Tun oder einem Unterlassen) verpflichtet haben. Durch einen Vertrag entsteht für eine oder beide Parteien ein - einklagbarer - Anspruch auf eine bestimmte Leistung.

Jeder Mensch geht täglich meist mehrere Verträge ein - oft ohne sich dessen bewußt zu sein. Betrete ich eine Bäckerei und verlange ein Brötchen, erhalte und bezahle es, habe ich bereits einen Vertrag abgeschlossen und erfüllt. Hier gibt es natürlich meist keine Probleme. Aber auch wenn ich zum Arzt gehe oder in einen Bus einsteige, schließe ich einen Vertrag ab.

Die typischen Verträge, die Probleme bereiten können, sind Kaufverträge über größere Anschaffungen (z.B. KFZ oder Wohnungseinrichtung u.ä.), Arbeitsverträge (Stichwort "Kündigung") oder Mietverträge. Hier überschneiden sich natürlich auch die einzelnen Rechtsgebiete oft.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht (individuelles Arbeitsrecht) regelt die Beziehungen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis. Das häufigste Rechtsproblem in diesem Bereich ist sicher der Ausspruch einer Kündigung, die oft ganz entscheidend in das Leben des Betroffenen eingreift. Eine Kündigung sollte nie ohne Prüfung hingenommen werden. Häufige Themen der Fälle des Arbeitsrechts sind auch Lohn- und Urlaubsansprüche, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Streitigkeiten in diesem Bereich werden ausschließlich vor dem Arbeitsgericht ausgetragen. Auch sogenannte "geringfügig Beschäftigte" stehen in einem Arbeitsverhältnis. Nicht hierher gehören die Ansprüche von freien Mitarbeitern und sonstigen selbständig Tätigen, da diese nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen.

Gewährleistungsrecht

Das Gewährleistungsrecht ist Teil des Vertragrechts. Beim Kauf einer Sache hat der Käufer per Gesetz bestimmte Ansprüche, falls der gekaufte Gegenstand mangelhaft oder falsch geliefert wurde. Unter welchen Umständen der Käufer Schadensersatz verlangen kann, den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten kann, regelt das Gewährleistungsrecht - in recht komplizierten Vorschriften. Oft spielen bei diesen Fällen auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder individuell abgeschlossene Garantien eine große Rolle. HIer steckt der Teufel im Detail!

Privatsinsolvenz

Das Recht der sogenannten Privatinsolvenz regelt, unter welchen Voraussetzungen eine überschuldete Person ein Verfahren einleiten kann, um sich von diesen Schulden zu befreien. Nur bestimmte Stellen (u.a. Rechtsanwälte) können ein solches Verfahren für einen Schuldner einleiten. Das Verfahren ist sehr formell, umfangreich und langwierig, aber die Mühe lohnt in jedem Falle, da der Erfolg bei Einhaltung aller Bedingungen gewiß ist und der Schuldner nach 6 Jahren des "Wohlverhaltens" absolut schuldenfrei und wieder kreditwürdig ist.

Das Verfahren besteht im Wesentlichen aus 2 Teilen - nämlich dem außergerichtlichem Einigungsversuch, bei dem alle Schuldner beteiligt werden und ihnen ein Vorschlag zur Regulierung der diversen Verbindlichkeiten gemacht wird. Regelmäßig kommt es hier nicht zu einer Einigung, da der Versuch bereits als gescheitert angesehen wird, wenn nur einer von allen Gläubigern nicht zustimmt. In diesem Fall wird ein Antrag auf Verfahrenseröffnung vor dem zuständigen Insolvenzgericht gestellt. Das Gericht bestimmt einen Verwalter für den Schuldner, dem dieser zur Kontrolle unterstellt ist. Das Gericht bestimmt auch genau den 6-Jahres-Zeitraum, in dem der Schuldner sich eben "wohl zu verhalten" hat.

Hat der Schuldner dies alles überstanden, erteilt ihm das Gericht die sogenannten Restschuldbefreiung per Beschluß.

Anschrift

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Wilhelminenstraße 70
67065 Ludwigshafen

Kontakt

Fon: 0621 / 57 77 84

Fax: 0621 / 57 77 86

Mobil: 0171 / 522 27 79

E-Mail: info@rechtsanwaeltin-werner.de

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